Ausbildungsbeiträge für Pflegeberuf

Eine Massnahme, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu begegnen, ist die gezielte Nachwuchsförderung. Ein wichtiges Potenzial liegt dabei in der Rekrutierung von älteren Berufseinsteigerinnen und -einsteigern. Zusammen mit dem Branchenverband OdA G ZH (Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich) hat die Gesundheitsdirektion einen Fonds zur Förderung des Späteinstiegs in den Pflegeberuf über existenzsichernde Ausbildungsbeiträge geschaffen. Die Gesundheitsdirektion leistet dazu eine Anschubfinanzierung von 720‘000 Franken.

Nicht jeder und jede, die sich ernsthaft für eine Berufsausbildung im Pflegebereich interessiert, nimmt diesen Weg auch wirklich in Angriff. Der Grund liegt gerade bei älteren Berufseinsteigerinnen und -einsteigern mit familiären Betreuungs- oder Unterhaltsverpflichtungen darin, dass allein mit dem Praktikumslohn während der Ausbildungszeit nicht in jedem Fall ein existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann. In diesen Fällen steht im Kanton Zürich nun ein Fonds zur Verfügung, aus dem auf ein entsprechendes Gesuch hin gezielt Ausbildungsbeiträge für den Studiengang Pflege HF ausgerichtet werden können. Damit soll das Potenzial, das in der Rekrutierung von älteren Berufseinsteigerinnen und -einsteigern liegt, besser ausgeschöpft und dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen längerfristig entgegengewirkt werden.

Der Fonds ist von der Gesundheitsdirektion in Zusammenarbeit mit dem Branchenverband OdA G ZH, der die Interessenvertretung der Arbeitgeber im Kanton in der Berufsbildung im Gesundheitswesen wahrnimmt, geschaffen worden. Die Gesundheitsdirektion leistet eine Anschubfinanzierung von 720‘000 Franken. Der Fonds wird von der OdA G ZH geführt; über die Gesuche entscheidet eine Fachkommission. Die Ausrichtung von Beiträgen ist an die Bedingung geknüpft, dass die Empfängerin, der Empfänger im Anschluss an die Ausbildung während mindestens drei Jahren zu mindestens 80 Prozent im Kanton Zürich als Pflegefachperson HF tätig ist. Die Förderbeiträge sollen ein existenzsicherndes Gehalt gewährleisten und werden für jeden Gesuchsteller individuell, in Anlehnung an die SKOS-Richtlinien, berechnet.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der Fonds aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels ein längerfristig notwendiges und sinnvolles Instrument darstellen wird. Nach Abschluss der kantonalen Anschubfinanzierung im Jahr 2015 wird die Wirkung des Fonds durch die OdA G ZH überprüft; ausserdem wird auf diesen Zeitpunkt hin entschieden, wie die Nachhaltigkeit des Fördermodells durch den Branchenverband selber über das Jahr 2015 hinaus finanziell sichergestellt werden kann.