hochstehende Ausbildung des Gesundheitspersonals

Dies will der Bundesrat unter anderem mit einem neuen Gesundheitsberufegesetz sicherstellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern sowie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, bis im Herbst 2015 eine Gesetzesbotschaft auszuarbeiten.

Das neue Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) formuliert gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Ausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik auf Bachelor-Stufe. Weiter regelt es die Ausübung der entsprechenden Berufe in eigener fachlicher Verantwortung.

Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, ein nationales Register für Gesundheitsberufe zu schaffen. Ziel ist, damit die Patientensicherheit zu erhöhen und die Berufsausübung nachverfolgen zu können. Geprüft werden soll, ob das Gesetz auch Master-Studiengänge und die entsprechende Berufsausübung zu regeln hat. Der Bachelor soll aber grundsätzlich der berufsbefähigende Abschluss bleiben. Unter Einbezug der Partner im Bildungs- und Gesundheitsbereich wird zudem geklärt, ob weitere Berufe der Fachhochschulstufe und der höheren Berufsbildung aufgenommen werden sollen.

Zur Sicherung und Förderung einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung ist ein Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) notwendig. Dies hat der Bundesrat in seinen gesundheitspolitischen Prioritäten «Gesundheit 2020» festgehalten. Das Ziel entspricht auch dem neuen Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung, der in der Volksabstimmung vom Mai 2014 mit grossem Mehr angenommen wurde.