Ostschweizer tritt Spitalvereinbarung bei

Die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Kantone der Ostschweiz hat die 1995 geschlossene Vereinbarung überarbeitet und angepasst. Den Auslöser dazu bildeten die auf Anfang nächsten Jahres in Kraft tretenden neuen bundesrechtlichen Regeln des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zur Spitalplanung und -finanzierung. Mit diesen wird die interkantonale Spitalwahlfreiheit eingeführt und die Regelung zur Abgeltung von ausserkantonalen Hospitalisationen tiefgreifend geändert. So sind mit der ab 1. Januar 2012 geltenden Spitalfinanzierung, bei der nach Fallpauschalen abgerechnet wird, nach KVG im interkantonalen Verhältnis beispielsweise keine Beiträge an die Ausbildung angehender Fachärzte in Spitälern mehr vorgesehen.

Die neue Ostschweizer Spitalvereinbarung bezweckt, den Standortkantonen von Zentrums- und Universitätsspitälern weiterhin einen Kostenbeitrag an ihre im überregionalen Interesse stehenden Aufwendungen für die universitäre Lehre und Forschung zu leisten. Damit werden die Kosten – vorerst für das Jahr 2012 – auch von den Nichtstandortkantonen solidarisch mitgetragen, weil auch ihnen die entsprechenden Aufwendungen zugutekommen. Der Kanton Zürich erhält nach dem vereinbarten Schlüssel für seine im Vergleich überproportionalen Leistungen zugunsten von Lehre und Forschung seiner Universitäts- und Zentrumsspitäler 6,39 Millionen Franken.

Im Weiteren verpflichten sich die beteiligten Kantone mit der Vereinbarung – entsprechend einer neuen Bestimmung im KVG – zur verstärkten Koordination ihrer Spitalplanung und Spitallisten. Mit dieser Koordination sichern sich die Kantone gegenseitig die notwendigen Aufnahmekapazitäten im kantonsüberschreitenden Patientenverkehr.


Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)