Spital Zollikerberg mit Babyfenster

Das Spital Zollikerberg will schwangere Frauen in Notsituationen möglichst umfassend unterstützen.
 
Zu diesem Zweck führt es ein spezielles Betreuungsangebot ein. Über eine Helpline (Gratis-Telefonnummer) können Frauen, die Probleme bei der Akzeptanz der Schwangerschaft haben oder anderen schwierigen Situationen rund um eine Schwangerschaft ausgesetzt sind,  mit Fachleuten der Frauenklinik des Spitals Kontakt aufnehmen und sich beraten und begleiten lassen.  Die Betreuung kann auch diskret erfolgen. Das heisst, dass die Identität der Hilfe suchenden Frau während der ganzen Zeit bis und mit Geburt nicht bekannt wird. Nach der Geburt muss das Spital die Identität der Mutter den Zivilstandsbehörden melden. Die schweizerische Gesetzgebung lässt eine sogenannte anonyme Geburt nicht zu.  
 
Im Wissen, dass es bei allen Anstrengungen nicht möglich ist, sämtliche schwangeren Frauen in Notsituationen mit dem Betreuungsangebot zu erreichen, richtet das Spital Zollikerberg zudem ein Babyfenster ein, das fünfte in der Schweiz und das erste im Grossraum Zürich. Dr. Orsola Vettori, Direktorin Spital Zollikerberg:  „Es ist bekannt, dass Nutzerinnen von Babyfenstern Frauen sind, bei denen die Schwangerschaft diffuse Ängste, starke Verdrängungsmechanismen sowie Sprachlosigkeit gegenüber dem sozialen Umfeld auslöst. Diese Frauen nehmen keinerlei andere Hilfsangebote an. Für sie und Frauen in anderen Ausnahmesituationen – z.B. für Gewalt ausgesetzten Frauen – kann das Babyfenster Ultima Ratio“ sein. Das Spital will aber alles daran setzen, dass eine Frau möglichst selten diesen Weg beschreitet: „Das oberste  Ziel muss sein, dass Frauen in einem sicheren Setting und fachlich kompetent begleitet gebären können“, sagt Dr. Eduard Vlajkovic, Chefarzt der Frauenklinik des Spital Zollikerberg.
 

 


Die Einrichtung eines Babyfensters wurde umfassend abgeklärt. Kontakte mit den Behörden zeigten, dass Sie dem Vorhaben wohlwollend gegenüber stehen. Insbesondere der Regierungsrat des Kantons Zürich erwähnt im Juni 2013 in seiner Stellungnahme zu einer in ein Postulat umgewandelten Motion aus dem Kantonsrat, dass er sich – in Anlehnung an die Haltung des Bundes – einer solchen Lösung nicht entgegenstellen würde.