Stimmfreigabe der Ärztekammer zur öffentlichen Krankenkasse

Die Initiative will die obligatorische Krankenpflegeversicherung einer einzigen öffentlichen Institution unterstellen.

Die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse», über die im kommenden Herbst abgestimmt wird, möchte die obligatorische Krankenpflegeversicherung einer einzigen nationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung mit kantonalen oder regionalen Agenturen übertragen. Pro Kanton wird eine einheitliche Prämie festgelegt. An der heutigen Ärztekammer haben die 200 Delegierten nach intensiver Diskussion der Pro- und Contra-Argumente die Stimmfreigabe zur Initiative beschlossen.

Die Delegierten sind sich einig, dass ein allfälliger Wechsel von einem Wettbewerb zwischen mehreren Versicherern zu einer einzigen öffentlichen Krankenkasse zum jetzigen Zeitpunkt eine für das Schweizer Gesundheitswesen gewichtige Entscheidung wäre. Eine Empfehlung aus Sicht der Ärzteschaft zur Initiative wäre deshalb einzig dann angezeigt, wenn diese von einem sehr breiten Konsens getragen würde. Die Meinungen innerhalb der Ärzteschaft zu dieser Volksinitiative gehen allerdings auseinander. Daher hat die Ärztekammer heute beschlossen, eine Stimmfreigabe (liberté de vote) zu empfehlen. Dies auch aufgrund der Erfahrungen bei der Abstimmung zur Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» vom März 2007.