Förderung der Zweisprachigkeit am Spitalzentrum Biel/Bienne

4. Juli 2014 – Medienmitteilung; Regierungsrat

In seiner Interpellationsantwort hält der Regierungsrat daran fest, die Kantonsabgeltung an das Spitalzentrum Biel für die Zweisprachigkeit im Umfang von 1,5 Mio. Franken nicht ausserhalb der Tarife zu finanzieren, sondern die ausgewiesene Mehrkosten im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung decken zu lassen. Gleichzeitig beauftragt der Regierungsrat die Staatskanzlei zu prüfen, ob im Rahmen der Projekts «Status quo+», das bis Ende Jahr erarbeitet wird, in Zukunft Mittel zur Verfügung stehen, um weitergehende Dienstleistungen zur Förderung der Zweisprachigkeit auch im Spitalbereich finanziell zu unterstützen.

In einem parlamentarischen Vorstoss befürchtet Grossrätin Dunning Thierstein (I 037-2014), dass die vom Regierungsrat beschlossene Streichung der Unterstützung an das Spitalzentrum Biel, mit welcher die Zweisprachigkeit gefördert wird, weitreichende Konsequenzen haben wird. Die bis 2013 geleistete Zusatzfinanzierung des Kantons im Umfang von 1,5 Mio. Franken im Jahr sollte es dem Spitalzentrum ermöglichen, die Dienstleistungen in deutscher und französischer Sprache anzubieten.

Der Regierungsrat bedauert den Kürzungsentscheid, weil auch er die Zweisprachigkeit als zentrales Element für die Identität des Kantons erachtet. Er verweist in seiner Antwort jedoch darauf, dass die Spitäler seit 2012 nicht mehr über das System der Aufwandsteuerung, sondern über Tarife finanziert werden. Die Spitalkosten werden seit dem KVG-bedingten Systemwechsel zu 55 Prozent vom Kanton und zu 45 Prozent durch die Krankenversicherer getragen. Damit muss das Spitalzentrum Biel auch jene Kosten, die ihm aufgrund der Zweisprachigkeit entstehen, im Rahmen der ordentlichen Tarife finanzieren, denn die medizinische Versorgung kann nur gewährleistet werden, wenn die Verständigung zwischen der an der Behandlung Beteiligten und den Patienten möglich ist. Das Dienstleistungsangebot in zwei Sprachen ist deshalb nach Auffassung des Regierungsrats Bestandteil der ordentlichen Behandlungskosten und keine gemeinwirtschaftliche Leistung. Damit sind auch diese Kosten aus Sicht des Regierungsrats gemäss Krankenversicherungsgesetz regelkonform durch die Krankenversicherer und den Kanton gemeinsam zu tragen.
Finanzierungsmöglichkeiten über «Status quo plus» ausloten

Der Regierungsrat ist sich gleichzeitig bewusst, dass der Verzicht auf Subventionsbeiträge das Spitalzentrum Biel finanziell belastet, weil das Unternehmen aufgrund seines Standorts in einem zweisprachigen Gebiet Aktivitäten wahrnimmt, welche über die Spitalversorgung im engeren Sinne hinausgehen.

Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheitsdirektor des Kantons Bern, hat in seiner Funktion als Präsident der Juradelegation des Regierungsrats im Gespräch mit Vertretern des Spitalzentrums, des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel und des Forums für die Zweisprachigkeit signalisiert, dass er eine alternative Finanzierungsmöglichkeit anstrebt. Im Vordergrund steht eine Teilfinanzierung solcher Sonderleistungen zur Förderung der Zweisprachigkeit im Rahmen des «Status quo plus». Der Schlussbericht des vom Regierungsrat im Herbst 2013 in Auftrag gegebenen Projekts «Status quo plus» soll bis Ende 2014 vorliegen und Klarheit schaffen, ob der Kanton im Rahmen des Sonderstatutsgesetzes Mittel für solche Zwecke bereitstellen kann.