Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative

Der Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative geht aus Sicht der FMH in die richtige Richtung. Mit der geplanten Änderung sollen Pflegefachpersonen bestimmte Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen dürfen. Wichtig und verbesserungswürdig ist eine klare Kompetenzregelung zwischen Pflegefachpersonen und Ärztinnen und Ärzten. Diese ist aktuell im Gegenvorschlag noch nicht genug präzise formuliert.


Der Gegenvorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats SGK-NR zur Pflegeinitiative geht aus Sicht der FMH in die richtige Richtung. Die FMH begrüsst die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung der Pflegeberufe zur Deckung des wachsenden Bedarfs an in der Pflege tätigen Personen. Investitionen in die Ausbildung neuer, zusätzlicher Pflegefachpersonen sowie deren Weiterbildung sind dringend notwendig.

Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonal bedarf Präzisierungen
Pflegefachpersonen sollen künftig gemäss Vorschlag der SGK-NR bestimmte Pflegeleistungen ohne Anordnung oder Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbringen dürfen. Die FMH begrüsst grundsätzlich die Schaffung eigenverantwortlicher Handlungsbereiche, um den Anforderungen der demographischen Entwicklung besser zu entsprechen. Die geltende Gesetzgebung unterscheidet zwischen der allgemeinen und der psychischen Grundpflege. Der Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative geht auf diese Unterscheidung nicht ein, sondern spricht lediglich allgemein von Kompetenzerweiterung im Bereich der Grundpflege. Während die FMH die geplante Kompetenzerweiterung in der allgemeinen Grundpflege klar befürwortet, lehnt sie diese bei Massnahmen für psychisch kranke Personen aus Gründen der Behandlungssicherheit ab.

Sind die Kompetenzen zwischen Pflegefachperson und Ärztin bzw. Arzt nicht präzise geregelt, so führt eine Erweiterung des Aufgabenbereichs der Pflegefachpersonen zu unklaren Zuständigkeiten und Risiken. Eine Präzisierung ist aus Sicht der FMH im weiteren parlamentarischen Prozess noch notwendig.