Medizinalberufegesetz (MedBG): Registrierungspflicht und Sprachkompetenz

Die FMH ist erfreut über diesen Entscheid, denn das Beherrschen einer Landessprache ist entscheidend für eine hohe Behandlungsqualität.

Der Nationalrat hat sich heute zweifach für eine hohe Patientensicherheit und Behandlungsqualität ausgesprochen: Zum einen plädiert er für eine allgemeine Registrierungspflicht für alle berufstätigen Medizinalpersonen im Medizinalberuferegister (MedReg): Damit wird nicht nur die Überprüfung der Arztdiplome durch die Arbeitgeber erleichtert, sondern das MedReg gibt abschliessend darüber Auskunft, wer ein gültiges Medizinaldiplom besitzt. Und zum anderen fordert er den konsequenten Nachweis der Sprachkompetenz von Medizinalpersonen, wie es auch in den meisten Nachbarländern gelebt wird. Die FMH ist erfreut, dass der Nationalrat dem Minderheitsantrag seiner nationalrätlichen Gesundheitskommission folgt und damit ein klares Signal für eine hohe Patientensicherheit und Behandlungsqualität setzt.
 
Denn fehlende Sprachkenntnisse können zu Missverständnissen zwischen Patient und Arzt führen, zu fehlender Therapietreue, zu einem falschen Verhalten des Patienten und zu einer falschen Behandlung. Wenn der behandelnde Arzt der jeweils notwendigen Landessprache nicht mächtig ist, dann kann im Erstgespräch bzw. der Anamnese nicht alles Notwendige aufgenommen werden. Und v.a. führen Sprach- bzw. Verständigungsschwierigkeiten zu einer enormen Verunsicherung des Patienten sowie der Angehörigen, was wiederum für eine erfolgreiche Therapie hinderlich ist.
 
Medizin ist immer Teamwork: Auch Gesundheitsfachpersonen untereinander müssen sich verstehen. Ebenso ist es notwendig, dass Ärzte ohne direkten Patientenkontakt die jeweilige Landessprache beherrschen: So schreiben z.B. Pathologen differenzierte Berichte zeitnah an Zuweiser schreiben und ebenso sind sie für Schnellschnitte während Operationen zuständig; auch in solchen Situationen ist es notwendig, dass die Verständigung unter den involvierten Gesundheitsfachleuten reibungslos funktioniert. Daher ist das Beherrschen einer Landessprache eine Grundvoraussetzung für die medizinische Tätigkeit.