FMH begrüsst den Beschluss zum elektronischen Patientendossier

Die FMH unterstützt diesen deutlichen Entscheid – das elektronische Patientendossier (EPD) kann ein sinnvolles Instrument darstellen, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Die doppelte Freiwilligkeit für Arzt und Patient ist jedoch die Basis für die Qualität und Akzeptanz des EPD.
 
Mit dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wird ein Rahmen für den Austausch von Patientendaten über Institutions- und Kantonsgrenzen festgelegt. Die FMH befürwortet den klaren Entscheid der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-N), auf das EPDG einzutreten.


Ausschlaggebend für die Qualität und Akzeptanz des elektronischen Patientendossiers (EPD) ist aus Sicht der FMH, dass das EPD für Arzt und Patient freiwillig ist («doppelte Freiwilligkeit») – und jederzeit bleibt. Aus diesem Grund ist zu überdenken, die bundesrätliche Fassung bei Art. 3 Abs. 3 wiederaufzunehmen: Aus einem Widerruf dürfen dem Patienten keinesfalls Nachteile erwachsen. Richtig gesetzte Anreize sind zudem notwendig, um den Ärztinnen und Ärzten das Führen des EPD zu ermöglichen und dieses zu verbreiten.